Der Verein ist jugendfreundlich. Inhalte mit pornografischem oder stark sexualisiertem Charakter (NSFW) sind im Rahmen von Vereinsaktivitäten untersagt.
Regelwerk
Das Regelwerk bildet die Grundlage für ein respektvolles, sicheres und geordnetes Miteinander innerhalb des Vereins und bei unseren Veranstaltungen.
Allgemeine Verhaltensregeln
Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist verpflichtend. Unterschiedliche Meinungen sind zu tolerieren.
Eigenwerbung für private oder gewerbliche Produkte, Dienstleistungen oder Kanäle ist im Rahmen von Vereinsaktivitäten nicht gestattet, sofern der Vorstand keine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat.
Meinungsverschiedenheiten sollen nach Möglichkeit zunächst untereinander sachlich und respektvoll geklärt werden.
Mobbing, Diskriminierung oder herabwürdigendes Verhalten werden nicht geduldet.
Persönliche Daten anderer Mitglieder dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Der Verein strebt eine positive, konfliktarme Atmosphäre an. Störendes Verhalten ist zu unterlassen.
Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich und haftet für eigenes Verhalten im gesetzlichen Rahmen.
Täuschungen, insbesondere Identitätsmissbrauch oder bewusste Irreführung, sind untersagt.
Den berechtigten Anweisungen des Vorstands oder von ihm beauftragter Personen ist im Rahmen von Vereinsaktivitäten Folge zu leisten.
Anmeldungen zu Vereinsveranstaltungen sind verbindlich. Eine rechtzeitige Absage ist bei Verhinderung erforderlich.
Für Vereinsveranstaltungen gelten vom Vorstand festgelegte Anmeldefristen. Eine Teilnahme ohne Anmeldung erfolgt auf eigenes Risiko.
Jedes Mitglied verpflichtet sich mit dem Beitritt, diese Regeln anzuerkennen.
Verhaltensregeln bei Vereinsveranstaltungen
Alle Teilnehmer und unbeteiligten Dritten sind respektvoll und höflich zu behandeln.
Die Einhaltung vereinbarter Treffpunkte und Zeiten ist Bestandteil eines geordneten Veranstaltungsablaufs.
Die Veranstaltungsorte sind sauber zu halten; Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
Das Mitführen von Waffen, Anscheinswaffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
In Notfällen ist unverzüglich die Veranstaltungsleitung oder ein Helfer zu informieren.
Maßnahmen bei Verstößen
Bei geringfügigen Verstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen können vereinsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Ausschluss gemäß Satzung erfolgen.
Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Gewalt- oder Straftatverdacht, können die zuständigen Behörden informiert werden.