Allgemeine Verhaltensregeln

a

Der Verein ist jugendfreundlich. Inhalte mit pornografischem oder stark sexualisiertem Charakter (NSFW) sind im Rahmen von Vereinsaktivitäten untersagt.

b

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist verpflichtend. Unterschiedliche Meinungen sind zu tolerieren.

c

Eigenwerbung für private oder gewerbliche Produkte, Dienstleistungen oder Kanäle ist im Rahmen von Vereinsaktivitäten nicht gestattet, sofern der Vorstand keine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat.

d

Meinungsverschiedenheiten sollen nach Möglichkeit zunächst untereinander sachlich und respektvoll geklärt werden.

e

Mobbing, Diskriminierung oder herabwürdigendes Verhalten werden nicht geduldet.

f

Persönliche Daten anderer Mitglieder dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

g

Der Verein strebt eine positive, konfliktarme Atmosphäre an. Störendes Verhalten ist zu unterlassen.

h

Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich und haftet für eigenes Verhalten im gesetzlichen Rahmen.

i

Täuschungen, insbesondere Identitätsmissbrauch oder bewusste Irreführung, sind untersagt.

j

Den berechtigten Anweisungen des Vorstands oder von ihm beauftragter Personen ist im Rahmen von Vereinsaktivitäten Folge zu leisten.

k

Anmeldungen zu Vereinsveranstaltungen sind verbindlich. Eine rechtzeitige Absage ist bei Verhinderung erforderlich.

l

Für Vereinsveranstaltungen gelten vom Vorstand festgelegte Anmeldefristen. Eine Teilnahme ohne Anmeldung erfolgt auf eigenes Risiko.

m

Jedes Mitglied verpflichtet sich mit dem Beitritt, diese Regeln anzuerkennen.

Verhaltensregeln bei Vereinsveranstaltungen

a

Alle Teilnehmer und unbeteiligten Dritten sind respektvoll und höflich zu behandeln.

b

Die Einhaltung vereinbarter Treffpunkte und Zeiten ist Bestandteil eines geordneten Veranstaltungsablaufs.

c

Die Veranstaltungsorte sind sauber zu halten; Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

d

Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.

e

Das Mitführen von Waffen, Anscheinswaffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

f

In Notfällen ist unverzüglich die Veranstaltungsleitung oder ein Helfer zu informieren.

Maßnahmen bei Verstößen

a

Bei geringfügigen Verstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.

b

Bei schweren oder wiederholten Verstößen können vereinsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Ausschluss gemäß Satzung erfolgen.

c

Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Gewalt- oder Straftatverdacht, können die zuständigen Behörden informiert werden.