Mitgliedschaft bei Event-Furs e. V.

Mitgliedsarten & Beiträge

Der Verein unterscheidet aktive, passive und fördernde Mitglieder. Die Mitgliedsarten unterscheiden sich insbesondere bei Mitwirkung, Stimmrecht und Beitragsmodell.

Vergleich

Welche Mitgliedschaft passt zu dir?

Entscheidend ist, ob du regelmäßig mitarbeiten, den Verein ideell unterstützen oder ihn vor allem finanziell fördern möchtest.

Ohne Monatsbeitrag einmalig 10,00 €

Passive Mitgliedschaft

Für Personen, die die Ziele und Interessen des Vereins unterstützen möchten, ohne regelmäßig aktiv an der Vereinsarbeit mitzuwirken.

Mitwirkung
Keine regelmäßige aktive Mitarbeit
Stimmrecht
Nein
Mitgliederversammlung
Teilnahme ohne Stimmrecht
Monatsbeitrag
Keiner
Aufnahmegebühr
Einmalig 10,00 €
Die passive Mitgliedschaft bleibt bestehen, bis ein Wechsel in eine andere Mitgliedsart beantragt und beschlossen wird.
Ideelle oder finanzielle Förderung ab 5,00 € / Monat

Fördernde Mitgliedschaft

Für Personen, die den Verein insbesondere finanziell oder ideell unterstützen möchten. Eine aktive Mitwirkung ist möglich, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt.

Mitwirkung
Finanzielle oder ideelle Unterstützung
Stimmrecht
Nein
Mitgliederversammlung
Teilnahme ohne Stimmrecht
Mindestbeitrag
5,00 € monatlich
Freiwillige Mehrzahlung
Möglich, ohne zusätzliche Rechte
Aufnahmegebühr
Keine
Die Fördermitgliedschaft ist eine eigenständige Mitgliedsart. Sie entsteht nicht dadurch, dass ein aktives Mitglied freiwillig mehr bezahlt.
Beiträge

Fälligkeit und Zahlungsweise

Monatlich im Voraus

Monatliche Beiträge sind spätestens bis zum fünften Bankarbeitstag eines Monats fällig.

Zahlungsweise

Die Zahlungsweise wird vom Vorstand festgelegt. Möglich sind beispielsweise Überweisung, Dauerauftrag oder PayPal.

Freiwillig mehr zahlen

Aktive und fördernde Mitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag leisten. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Rechte oder Ansprüche.

Soziale Ausnahmefälle

Der Vorstand kann Beiträge in begründeten sozialen Ausnahmefällen erlassen, stunden oder eine Ratenzahlung bewilligen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Rechte

Mitgliedsarten im direkten Vergleich

Alle Mitglieder können Anträge an Vorstand und Mitgliederversammlung stellen. Stimmrecht besitzen ausschließlich aktive Mitglieder.

Merkmal Aktiv Passiv Fördernd
Teilnahme an der Mitgliederversammlung Ja Ja Ja
Stimmrecht Ja Nein Nein
Anträge stellen Ja Ja Ja
Regelmäßige aktive Mitarbeit Vorgesehen Nicht vorgesehen Optional
Freiwillig höherer Beitrag Ja Nicht vorgesehen Ja
Pflichten

Was für alle Mitglieder gilt

Vereinsziele fördern

Mitglieder fördern die Ziele des Vereins nach besten Kräften.

Vereinseigentum schützen

Vereinseigentum ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln.

Beiträge fristgerecht entrichten

Beiträge und Gebühren sind entsprechend der Beitragsordnung fristgerecht zu zahlen.

Regeln einhalten

Satzung, Beitragsordnung, Regelwerk und berechtigte Anweisungen sind zu beachten.

Wechsel

Mitgliedsart ändern

Ein Wechsel ist dem Vorstand spätestens zum 31. Dezember schriftlich anzuzeigen und gilt für das folgende Geschäftsjahr. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Zahlungsrückstand

Folgen ausbleibender Beiträge

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung länger als drei Monate mit Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist.

Wichtig zur freiwilligen Mehrzahlung

Ein aktives Mitglied bleibt auch dann aktives Mitglied, wenn es freiwillig mehr als den Mindestbeitrag zahlt. Die Höhe der Zahlung bestimmt nicht die Mitgliedsart.

Passende Mitgliedsart gefunden?

Mitgliedschaft anfragen

Bei Fragen zur Auswahl oder zum Aufnahmeverfahren kannst du dich vor dem Antrag an den Verein wenden.